Zwei Pfarrer ein Pastorat

12 Zwei Pfarrer – ein Pastorat Dieser Umstand impliziert schon den späteren Streit um die Rechte an Kirche und Pfarrhaus. Denn auf der einen Seite stand der mächtige Einfluss des katholischen Erz- bistums Köln und auf der anderen die Herrschaft der Grafen von Bentheim-Tecklenburg, die ihren reformierten Glauben in Wevelinghoven etablieren wollten. Cuis regio, eius religio Doch für einige Zeit sorgt der „Augsburger Religions- frieden“ von 1555 auf höchster politischer Ebene für eine gewaltfreie Lösung, um das Miteinander der Religi- onen im Reich zu regeln. Der Kaiser und die Landes- fürsten finden eine Einigung: „Cuis regio, eius religio“. Diese beinhaltet, dass der Herr des Landes bestimmt, welche Religion die jeweiligen Untertanen haben dürfen. Während in vielen Regionen des Reiches dies durch die jeweiligen Landesherrn bestimmt wird, ist die Situ- ation in vielen Gemeinden des Niederrheins etwas kom- plexer. Humanistische Einflüsse wie die des Gelehrten Erasmus von Rotterdam finden hier fruchtbaren Boden und begünstigen beispielsweise einen Katholizis- mus, der offen für Erneuerung ist. Der sogenannte Re- formkatholizismus bildet teilweise eine Art Sonderweg. Eine weitere Besonderheit ist der starke Zuzug von Protestanten aus den Niederlanden. Die Befreiungskämp- fe gegen die Spanier, ausgelöst durch die Herrschaft des Herzogs von Alba, lassen ab 1567 immer mehr Men- schen aus den Niederlanden an den benachbarten Nie- derrhein fliehen. Im Gepäck haben die neuen Einwohner ihren protestantischen Glauben. Die verschiedenen Ein- flüsse sorgen dafür, dass eine klare Abgrenzung der Konfessionszugehörigkeit in weiten Teilen der Region nicht in der starken Konsequenz wie in anderen Landes- territorien Einzug findet.

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