Pastorat - Ausgabe Nr.12

27 Pastorat 12.2017 1 Ohne die wohlwollende Akzeptanz seitens der Kirchenge- meinde, stellvertretend sei an dieser Stelle der scheidende Pfarrer Josef Houben und die Pfarrsekretärin Frau Maria Velder genannt, wäre eine solche Kampagne nicht durchzuführen gewesen. Es ist uns ein Bedürfnis, auch im Namen der Seminarteilnehmer „Grunlagenforschung in der Kunstgeschichte - Eine Einführung in die Inventarisierung“ der Uni Düsseldorf, uns für die besondere Gastfreundschaft in St. Martinus ganz herzlich zu bedanken. 2 Die Vollständigkeit war aufgrund der begrenzten Zeit mit den Studierenden nicht angestrebt. Für diese zeichnet das Sachver- ständigenbüro für Kunst und Denkmalpflege von Dr. Ivo Rauch (Koblenz) verantwortlich, für das der Unterzeichner bis Abschluss des Projekts tätig war. Das Büro hat über mehr als ein Jahrzehnt das Erzbistum Köln im Bereich der Inventarisierung unterstützt und konnte in dieser Zeit u. a. die Kirchen im Kreisdekanat Neuss, Seelsorgebereich Rommerskirchen-Gillbach, vollständig erfassen. 3 Das Erzbistum Köln hat folgende Richtlinien entwickelt: aufge- nommen werden Bauteile, Wandmalerei und Mosaike, künstler- isch gestaltete Fenster, die liturgische Ausstattung (Altäre, Tauf- becken, Weihwasserbecken, Kannzel, Reliquienschränke, Ambo, Tabernakel), weiteres Kirchenmobiliar wie Chorgestühl, Sedilien, Kommunionbänke, Kredenz, Bänke, Gitter, sowie Beichtstühle, Buchpulte, historische Sakristei- bzw. Paramentenschränke und Orgeln. Darüber hinaus werden alle Skulpturen, Gemälde und der gesamte Kirchenschatz (Vasa sacra), sowie historische Glocken, Grabmäler, Epitaphien und Gedenktafeln inventarisiert. Die ge- wählte zeitliche Eingren¬zung der Objekte liegt in der Mitte des 20. Jahrhunderts, es sei denn es handelt sich umAuftragsarbeiten, die an (renommierte) Künstler vergeben wurden. 4 Vgl. hierzu den in der Tagespresse veröffentlichten Beitrag von Carsten Sommerfeld unter: http://www.rp- online. de/nrw/ staedte/grevenbroich/studenten-katalogisieren-kirchenschatz- aid-1.6962234 [letzter Zugriff 10.10.2017]. 5 Als solcher 2008 von der Deutschen Bischofskonferenz verab- schiedet. Vgl.: Inventarisation und Pflege des kirchlichen Kunst- gutes. Verlautbarungen und Dokumente (Arbeitshilfen Nr. 228), hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2008. Vgl. http://www.deutsche-bistuemer-kunstinventar.de/ [letzter Zugriff 10.10.2017]. 6 Der Kodex ist vollständig in lateinischer wie in deutscher Aus- gabe im Internet einsehbar. Vgl. http://www.codex-iuris-canonici.de [letzter Zugriff: 10.10.2017]. Das Kölner Erzbistum befasste sich als eines der ersten Bistümer in Deutschland bereits auf der Diözesansynode 1954 mit der systematischen Erfassung seiner Kunstgüter (Dekret 845). 7 Vgl. die Worte von Erzbischof Robert Zollitsch, dem damaligen Vorsitzenden der Bischofskonferenz. Siehe: ebd. (wie Anm. 2), S. 6. 8 Zur Bedeutung der Inventarisation in der staatlichen Denkmal- pflege, vgl. z. B.: Am Anfang steht das Denkmal. Inventarisation in der Denkmalpflege (Ausstellung und Begleitheft), hg. v. Vereini- gung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutsch- land, Wiesbaden/Esslingen 2006. Die Inventarisierung der Kirche St. Martinus in Wevelinghoven Vom päpstlichen Gesetz zur Denkmalvermittlung an der Universität Düsseldorf

RkJQdWJsaXNoZXIy NjE5Njc=