Pastorat - Ausgabe Nr.12
18 Pastorat 12.2017 GESCHICHTE UND GESCHICHTEN von Pfarrkirchen? Darf man bei der Beantwor- tung nach dem wer wohl annehmen, dass den Gemeinden selbst, das Kölner Erzbistum einge- schlossen, am meisten an der Erschließung ihrer Kunstgüter gelegen sein dürfte, so ist diejenige nach dem warum nicht nur mit dem bloßen In- teresse an der Sache zu erklären. Es ist weit mehr, nämlich päpstliches Gesetz, an das bekanntlich alle katholischen Einrichtungen, in diesem Fall besonders die Kulturgutbeauftragten des Erzbis- tums und schließlich die Kirchengemeinde(n) selbst, gebunden sind. Die Inventarisierung kirch- lichen Kulturguts ist fest verankerter Auftrag al- ler deutschen Bistümer. 5 Eine solche Aufforderung geht zurück auf das Jahr 1983, in dem der von Papst Johannes Paul II. promulgierte Codex Iuris Canonici (lat. Ko- dex des kanonischen Rechts) in Kraft trat. 6 Als Reformgesetz konzipiert, sollte es die im Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) beschlossenen Veränderungen im Hinblick auf eine Reform der Kirche (Liturgie, Ökumene u. a.) in die Tat umsetzen. Einen wichtigen Aspekt bildet darin die Sorge um die in kirchlichem Besitz befind- lichen Kulturgüter, welche dem Verständnis der katholischen Kirche nach nicht etwa nur reine „Vermögenswerte, sondern auch „heiliges Ge- rät“, künstlerische Bezeugungen des liturgischen Heilsgeschehens und des Glaubens der Kirche“ darstellen. 7 In § 1283, Abs. 2 des CIC heißt es, dass „[...] ein genaues und ins einzelne gehendes Bestandsverzeichnis der Immobilien, der beweg- lichen Sachen, seien sie wertvoll oder sonstwie den Kulturgütern zuzurechnen, [...] anzuferti- gen [sei]“. Für das Kölner Erzbistum ließe sich noch ergänzen, dass seine flächendeckende In- ventarisierung auf der Basis formaler und in- haltlicher Vorgaben des Erzbischöflichen Gene- ralvikariats von wissenschaftlich qualifizierten KunsthistorikerInnen vorgenommen wird. Ein solches Inventar wird zu 100% aus Kirchensteu- „Heiliges Gerät“ Conrad Anton Beumers (1827-1927), Düsseldorf. Ziborium, letztes Viertel 19. Jahrhundert. © Sachverständigenbüro Dr. Ivo Rauch, Koblenz.
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