Pastorat - Ausgabe Nr.06
13 Pastorat 06.2015 Siegel an der Urkunde von 1665. Vergleich Kurköln-Bentheim. folgte. „Populäre Prediger, die eine entsprechende Haltung konsequent vorlebten, hatten entscheidenden Einfluss auf diese Frage“, so Dr. Wiegmann. Lenken wir unseren Blick wieder an die Erft: Mit dem westfä lischen Friedensschluss bekommt zunächst die protestantische Gemeinde Wevelinghoven die Kirche und ihre Nebengebäude zugesprochen. Zu den vielen denkbaren „Sowohl-als-auch“- Modellen am Niederrhein gehört aber auch die simultane Nutzung von Gotteshaus und Pastorat. In Wevelinghoven wird genau dieser Weg beschritten und mehr als zehn Jahre beibehal- ten. Der katholische und evangelische Pfarrer teilen sich das Territorium – und streiten sich bis zur Schmerzgrenze in ihren Privaträumen und bis in den Gottesdienst hinein. Ein Vergleich zwischen dem Erzbischof zu Kurköln und dem Grafen zu Bentheim aus dem Jahr 1665 (abgebildet auf Seite 10) beendet diesen Zustand – zunächst auf dem Papier. 1670 sind alle Klauseln erfüllt und er wird er in die Tat umgesetzt, als die reformierte Gemeinde den Besitz den Katholiken überlässt und zur Burgstraße umzieht. Zu den Gegenleistungen gehört die Zusicherung der freien Religionsausübung. Der Erzbischof „ duldet“ die Gemeinde nicht nur, sondern genehmigt sie ganz offiziell. „Man muss hier in unserer Region an jedem einzelnen Ort nach- schauen, welche Glaubensrichtungen es gibt und gab und wie die Grenzen verlaufen. Auch zahlreichen Kirchengebäuden und ihren Ausschmückungsgegenständen sieht man es bis heute an, dass sie eine wechselvolle Geschichte hinter sich haben“, hat Dr. Karlheinz Wiegmann bei seinen Ortserkundungen entdeckt. Uns „Zeitreisenden“ können diese Grüße aus der Vergangenheit durchaus bis heute gute Impulse geben, wenn wir aktuell über Fragen von Ausgrenzung oder Gemeinsamkeit nachdenken... JUBILÄUM GEMEINSAM FEIERN
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